Bußgeldkataloge zu den Lenk- und Ruhezeiten

Durch das EU-Mobilitätspaket I wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, der EU-Kommission Informationen über ihre nationalen Bußgeldkataloge zu den Lenk- und Ruhezeiten zuzuliefern. Diese Informationen sind über die Webseite der Generaldirektion Mobilität und Verkehr abrufbar.

Aufgrund einer Änderung des Artikel 19 der VO (EG) Nr. 561/2006 durch die VO (EU) 2020/1054 wurden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der EU-Kommission detaillierte Informationen über die national vorgesehenen Sanktionen für Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 561/2006 und die VO (EU) Nr. 165/2014 zuzuliefern. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Sanktionen „verhältnismäßig zum Schweregrad der Verstöße gemäß Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG“ sein müssen, was so bis zur Einführung der Änderungen durch das EU-Mobilitätspaket I nicht vorgesehen war. Der Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG spielt übrigens auch eine wichtige Rolle beim Thema Risikoeinstufung des Unternehmens.

Für ein Mehr an Transparenz ist jedoch eine andere neue Textpassage von Bedeutung: „Die Kommission stellt sicher, dass diese Informationen in allen Amtssprachen der Union auf einer eigens hierfür eingerichteten öffentlichen Internetseite veröffentlicht werden, die detaillierte Informationen über die in den Mitgliedstaaten geltenden Sanktionen enthält.“

Zugang über Generaldirektion Mobilität und Verkehr

Auf der Webseite der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG MOVE) sind die Dokumente seit Herbst 2021 verfügbar. Um Zugang zu den Informationen zu erhalten, klicken Sie einfach auf diesen Link und scrollen Sie dann bis zum Unterpunkt „National rules on penalties“ . Stand Juni 2024 hat die EU-Kommission noch einiges an Arbeit vor sich, da die Dokumente bislang nur in Englisch verfügbar sind, der Vorgabe zufolge eine Übersetzung in alle EU-Amtssprachen jedoch notwendig ist. Wie auch auf dem nebenstehenden Screenshot zu erkennen ist, haben zudem Belgien, Irland, Italien, Malta und Rumänien ihre Bußgeldkataloge zu den Lenk- und Ruhezeiten noch nicht zugeliefert.

Weiterführende Informationen zu allen Änderungen aus dem EU-Mobilitätspaket I im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auch in den von mir zusammen mit Frank Faßbender verfassten Fachbüchern zu den Lenk- und Ruhezeiten.

Die in Deutschland existierenden „Empfehlungskataloge“ für Buß- und Verwarnungsgelder in den verschiedenen Rechtsbereichen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität abrufbar. Hier zum Beispiel für das Fahrpersonalrecht, das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht oder bei Verstößen gegen die gefahrgutrechtlichen Vorschriften.

Quelle: transport.ec.europa.eu

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