Beratung

(für Werkverkehrsunternehmen)

Wenn Sie als Händler, Dienstleister, produzierender Betrieb, Handwerker oder landwirtschaftlicher Betrieb darauf angewiesen sind, Güterbeförderungen mit eigenen Fahrzeugen für Ihre eigenen Zwecke durchzuführen, sind unzählige Detailvorschriften zu beachten. Dazu gehören zum Beispiel die Lenk- und Ruhezeitvorschriften, das Thema Berufskraftfahrerqualifikation oder das Führerschein- und Güterverkehrsrecht sowie straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.

Da in Werkverkehrsunternehmen „die Logistik“ in aller Regel nicht zum Kerngeschäft gehört, sind die benötigten Kenntnisse für rechtskonformes Handeln oftmals nicht im notwendigen Maße vorhanden, zumal insbesondere bei den Gesetzen und Verordnungen nichts konstanter ist als der Wandel. Um Bußgelder oder gar Strafverfahren zu vermeiden ist es besonders wichtig zu wissen, was zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben konkret gemacht werden muss und was, etwa wenn Ausnahmen oder Sonderregeln gelten, auch nicht gemacht werden muss.

 

Genau hier setze ich an, indem ich Ihnen nach einer Analyse Ihrer bestehenden Strukturen und Abläufe individuell für Ihre Gegebenheiten darlege, welche Vorschriften gelten und was zu tun ist, um die Beförderungen legal durchzuführen. Ich helfe Ihnen aber nicht nur bei der Festlegung der Dos und Don’ts, sondern begleite, wenn Sie das möchten, auch die operative Umsetzung, etwa wenn Prozesse verändert oder eingeführt werden müssen (zum Beispiel ein Compliance Management), Sie in Sachen Hard- oder Software beim Thema Lenk- und Ruhezeiten Unterstützung brauchen oder wenn es darum geht, einen Spezialisten in meinem Netzwerk zu finden für Themen, bei denen ich Ihnen nicht weiterhelfen kann (oder sollte).

 

Wenn Sie als Frachtführer, Spediteur oder in der Personenbeförderung aktiv sind, berate ich Sie natürlich auch. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir.

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