Freifläche einer Spedition

Spediteur

Die Aufgabe des Spediteurs ist es, eine Beförderung für seinen Auftraggeber zu „besorgen“ (= organisieren). Dafür schließt er Frachtverträge mit Frachtführern ab oder er vermittelt den Abschluss eines Frachtvertrages zwischen einem Absender und einem Frachtführer.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) stattet das Speditionsgeschäft als Teil des Frachtgeschäfts mit besonderen Regelungen aus, zum Beispiel über den sogenannten Speditionsvertrag, der im HGB ab § 453 geregelt ist. Dabei beauftragt ein Versender (= Auftraggeber des Spediteurs) einen Spediteur mit Dienstleistungen rund um den Versand eines Gutes.

Im Frachtrecht darf der Begriff des Spediteurs und seine Aufgaben nicht mit dem Begriff und den Aufgaben des Frachtführers verwechselt werden. Anders als ein Frachtführer, der einen Transport durchführt, ist es Hauptaufgabe des Spediteurs, einen Transport für den Versender zu organisieren. Dabei nimmt er die Interessen des Versenders wahr und befolgt dessen Weisungen. Ein klassischer Spediteur (auch als „Sofa-Spediteur“ oder „Schreibtisch-Spediteur“ bezeichnet) besitzt keine eigenen Fahrzeuge. Er „vermittelt“ nur zwischen seinem Kunden und dem Frachtführer, wobei er in aller Regel (Fracht-) Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung schließt. In diesem Fall wird der Spediteur zum Absender, also zum Vertragspartner des Frachtführers.

Zusätzlich zur Organisation der Beförderung bieten viele Spediteure weitere Leistungen an, zum Beispiel die (komplette) Lagerhaltung für den Versender und die individuelle Auslieferung an dessen Kunden oder die Stückgutbeförderung mit bundesweiter „next-day“-Haustürzustellung über Speditionsnetzwerke.

Neben der Auswahl der Beförderungsmittel und -wege muss der Spediteur mit den ausführenden Unternehmen (Frachtführer, Lagerhalter, Zollspeditionen etc.) Verträge schließen. Seine dritte Hauptpflicht besteht darin, die (Schadenersatz-) Ansprüche des Versenders zu sichern.

Außerdem muss er, wenn dies vereinbart wurde, für den Versender:

  • die Versicherung der Güter sicherstellen;
  • die Verpackung und Kennzeichnung der einzelnen Packstücke und der gesamten Sendungen durchführen;
  • die Zollbehandlung und andere für die Beförderung notwendige Formalitäten und Dokumente „erwirken“.

In der Praxis werden Spediteure in einem unterschiedlich ausgeprägten Leistungsumfang für den Kunden/Versender tätig:

  • Der klassische Spediteur, umgangssprachlich auch als „Sofa-Spediteur“ bezeichnet, ist reiner Geschäftsbesorger des Versenders und lediglich damit beschäftigt, eine Beförderung zu organisieren. Seine Tätigkeiten werden vom Versender gesondert vergütet. Kosten für die Leistungen Dritter, zum Beispiel eines Lagerhalters oder Frachtführers, begleicht der Versender in aller Regel direkt.
  • Beim Fixkostenspediteur, der die Beförderung des Gutes „zu festen Kosten“ mit dem Versender vereinbart hat, umfasst die Vergütung des Spediteurs auch die Beförderungskosten.
  • Ein Sammelladungsspediteur ist berechtigt, die Güter mehrerer Versender gebündelt auf Grundlage eines Frachtvertrags befördern zu lassen.
  • Der Spediteur im Selbsteintritt verfügt über eigene Transportfahrzeuge (und die zugehörige Genehmigung) um die Beförderung für den Versender selbst durchzuführen.

Bezüglich der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beförderung werden Spediteure im Selbsteintritt sowie Fixkosten- und Sammelladungsspediteure wie Frachtführer behandelt.

Wie der Frachtführer verfügt auch der Spediteur über „Leute“ (Mitarbeiter), die in seinem Namen Handlungen vornehmen oder unterlassen, an die der Spediteur grundsätzlich gebunden ist und für die er im Zweifel auch haftet. Weiterführende Infos zu den „Leuten“ im Frachtgeschäft sind im Artikel zum Frachtführer hinterlegt.

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